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   LG Heilbronn, 04.12.2008 - 6 S 49/08   

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LG Heilbronn, 04.12.2008 - 6 S 49/08 (https://dejure.org/2008,38387)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 04.12.2008 - 6 S 49/08 (https://dejure.org/2008,38387)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 6 S 49/08 (https://dejure.org/2008,38387)
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  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 2/08

    Anforderungen an die Überprüfung der Frist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Heilbronn, 04.12.2008 - 6 S 49/08
    Vielmehr hat der Prozessbevollmächtigte des Kläger die Frist zur Berufungsbegründung schuldhaft versäumt, weil er die gebotene Fristenkontrolle nicht ausgeführt hat, als ihm die Akten zu der notierten Vorfrist vorgelegt worden sind ( BGH NJW 2008, 3439 f. [BGH 10.06.2008 - VI ZB 2/08] ).

    Zudem hat der Anwalt eigenverantwortlich den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zu überprüfen, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden ( BGH NJW 1997, 1311; NJW 1999, 2048 f. [BGH 09.03.1999 - VI ZB 3/99] ; NJW 2008, 3439 f. [BGH 10.06.2008 - VI ZB 2/08] ).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZB 140/02

    Umfang der Fristenberechnung durch das Büropersonal eines Rechtsanwalts; Pflicht

    Auszug aus LG Heilbronn, 04.12.2008 - 6 S 49/08
    Dazu gehört auch die Berufungsbegründungsfrist (vgl. nur BGH NJW-RR 2004, 350 [BGH 05.11.2003 - XII ZB 140/02] - die dortige Besonderheit war nur, dass Übergangsvorschriften zu beachten waren; a.A. im Verwaltungsprozess wegen § 124a VwGO OVG Lüneburg v. 4.11.2008 - 4 LC 234/07 ).
  • BGH, 09.03.1999 - VI ZB 3/99

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung von Akten am Vorfristtage

    Auszug aus LG Heilbronn, 04.12.2008 - 6 S 49/08
    Zudem hat der Anwalt eigenverantwortlich den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zu überprüfen, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden ( BGH NJW 1997, 1311; NJW 1999, 2048 f. [BGH 09.03.1999 - VI ZB 3/99] ; NJW 2008, 3439 f. [BGH 10.06.2008 - VI ZB 2/08] ).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2008 - 4 LC 234/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der

    Auszug aus LG Heilbronn, 04.12.2008 - 6 S 49/08
    Dazu gehört auch die Berufungsbegründungsfrist (vgl. nur BGH NJW-RR 2004, 350 [BGH 05.11.2003 - XII ZB 140/02] - die dortige Besonderheit war nur, dass Übergangsvorschriften zu beachten waren; a.A. im Verwaltungsprozess wegen § 124a VwGO OVG Lüneburg v. 4.11.2008 - 4 LC 234/07 ).
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